Bis 2030 setzen wir unsere Sorgfaltsprüfungspflicht über die gesamte Lieferkette um, mit einem Fokus auf unsere schwerwiegendsten Menschenrechtsrisiken.
Identifizierung der Risikofaktoren: Konzentrieren Sie die Risikoanalyse auf die potenziellen Auswirkungen des Unternehmens auf die Menschenrechte. Hierfür identifizieren Sie die Risikofaktoren, die in den betreffenden Branchen, Standorten und Geschäftsbereichen des Unternehmens auftreten können.
Durchführung von Sorgfaltsprüfungsmassnahmen: Führen Sie nach der Identifizierung der Risikofaktoren Massnahmen durch, um die tatsächlichen Auswirkungen des Unternehmens auf die Menschenrechte zu ermitteln. Dies kann durch interne Bewertungen und Analysen, Interviews mit den Interessengruppen und die Überprüfung von Daten und Dokumenten erfolgen. Auch eine Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten oder externen Partnern kann sinnvoll sein.
Nach Abschluss der Risikoanalyse können Sie konkrete Massnahmen entwickeln, um die identifizierten Risiken zu minimieren und die Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Dies kann beispielsweise durch Änderungen der Geschäftsprozesse, Anpassungen der Beschaffungspraktiken oder durch Schulungen der Mitarbeitenden geschehen. Auch die Zusammenarbeit mit Zulieferern und anderen Partnern spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Unternehmen können mithilfe nachhaltiger Lieferketten und menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung dazu beitragen, menschenwürdige Löhne und Arbeitsbedingungen zu fördern sowie Umweltauswirkungen entlang der Lieferketten zu reduzieren. Damit adressieren sie die zunehmenden Regulierungsanforderungen, sei es in der Schweiz oder in der EU, zur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung.