Mit dem Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung will der Bundesrat die vermeidbaren Lebensmittelverluste bis 2030 gegenüber 2017 halbieren. Er umfasst sieben eigenverantwortliche Massnahmen der Wirtschaft, fünf Massnahmen der öffentlichen Hand und zwei Massnahmen zu Information und Bildung. 2025 wird der Bund aktuelle Daten zu den Lebensmittelverlusten auf allen Stufen der Liefer- bzw. Wertschöpfungskette, sprich Landwirtschaft, verarbeitende Industrie, Handel, Gastronomie und Haushalte veröffentlichen und analysieren, ob die Massnahmen des Aktionsplans ausreichen.
Unternehmen aller Grössen der Lebensmittelindustrie können die angegebenen Massnahmen nutzen.